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Wald und Wild

 

Wald und Wild stellen seit ewigen Zeiten eine Einheit im Gleichgewicht dar. Als allerdings der Mensch die Bühne betrat und begann, auf beide Ökosystemteile einzuwirken, tat sich eine Kluft auf. Eine Kluft die heute immer größer zu werden scheint.

Rechtlich gesehen ist heute der Oberösterreichische Kleinwaldeigentümer (Grundeigentum < 115 ha) jagdlich teilenteignet. Er kann nur geringen Einfluss auf die Wildbewirtschaftung auf seinem eigenen Grund und Boden ausüben. Hinzu kommt, dass die soziale Komponente des Dorflebens es dem Grundeigentümer faktisch unmöglich macht, Missstände bezüglich der Jagdbewirtschaftung aufzuzeigen. Ein Durchsetzen seiner Rechte, Rechts- sowie Schadenersatzansrpüche gegenüber dem Jagdausübungsberechtigten führt sehr oft zur sozialen Isolation innerhalb des Dorf- bzw. Gemeindeverbandes.

Die WWGW hat sich deshalb auch zum Ziel gesetzt, ihren Mitglieder bei der Durchsetzung ihrer Rechte und der Erhaltung ihrer sozialen Reputation innerhalb in ihrer Heimatgemeinde beizustehen und bzw. jedmögliche Unterstützung angedeihen zu lassen.

 

  Dass es auch anders gehen kann, beweist dieses Bild...

Dazu das Positionspapier der WWGW

Und folgende Formulare:

  1. Leitfaden zur Abwicklung von Wildschadensersatzansprüchen
  2. Wildschadensanmeldung
  3. Wildschadensanmeldung Wildschadenskommission
  4. Antrag nach § 64 O.Ö. Jagdgesetz
  5. Ankündigung Waldverjüngung mit Zaun
  6. Ankündigung Waldverjüngung ohne Zaun

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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